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Antragsname: |
Straßenmarkierung Schulstraße Freisen |
- 15.01.2015 Eintrag eingereicht
LINK zum Origianalantrag
- Der Antrag kann nicht umgesetzt werden da gemäß §45 Absatz 1c der STVO regelt, dass in 30er Zonen generell Rechts-vor-Links gilt. Vorfahrtsregelungen durch Zeichen wiedersprechen daher dieser Regelung.
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